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Geschäftsbedingung von FMA Events

Vertragsgegenstand
FMA Events vermietet über ihre Webseiten:
www.fma-events.de die  360° Spinner Video Booth / Fotoeventsysteme und dazugehörige Extras und Services gegen Entgelt.

Zustandekommen des Vertrages
Mit unserem Mietvertrag bzw. der Onlinebuchung unter: https://fma-events.de/anfrage/, oder einem von uns bestätigten schriftlichem Angebot wird eine verbindliche Bestellung abgegeben. Dadurch erkennen Sie die zugrundeliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von FMA Events als Grundlage für das Vertragsverhältnis an.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Geräte, das Zubehör und Dekoartikel bleiben während sowie nach dem Mietverhältnis Eigentum von FMA Events.

Preise
Alle Preise sind Endpreise.  Alle aktuellen Preise und die enthaltenen Services finden Sie unter www.fma-events.de- Individuelle Wünsche und Absprachen werden durch ein Angebot von FMA Events erstellt und berechnet.

*Folgender Absatz: „Lieferung, Aufbau und Mietdauer + Rückgabe“ gilt nur für die Services 360° Videospinner

Lieferung, Aufbau und Mietdauer
Die Miete beginnt mit dem Aufbau des Fotoeventsystems beim Mieter bzw. dem Veranstaltungsort. Zumeist erfolgt die Lieferung aufgrund eingeschränkter logistischer Möglichkeiten bereits vor dem vereinbartem Mietbeginn, hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der Vermieter stellt das Fotoeventsystem ordnungsgemäß am Veranstaltungsort auf und testet die Funktion der Anlage. Wird eine Standby-Zeit bei von uns betreuten Veranstaltungen vereinbart, erfolgt die Absprache der Kosten anhand eines schriftlichen Angebotes.

Rückgabe
Das Fotoeventsystem muss zusammen mit den ausgewählten Extras zum Ende der vereinbarten Mietzeit, bzw. zur vereinbarten Abholzeit sofort wieder an FMA Events  übergeben werden. Wird das System zusammen mit den ausgewählten Extras nicht umgehend wie vereinbart zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet pro Tag bis zur Übergabe an den Vermieter einen Betrag in Höhe der vereinbarten Tagesmiete an FMA Events zu entrichten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bietet FMA Events nach der Mietdauer eine Abholung der Mietsache durch einen Mitarbeiter an der hinterlegten Aufbauadresse an.

*Folgender Absatz: „Mietbeginn / Abholung + Rückgabe / Mietende“ gilt nur für den Service 360° Spinner Video Booth

Mietbeginn / Abholung
Die Miete beginnt mit der Abholung der 360° Spinner Video Booth und den dazugehörigen Extras beim Vermieter in der Schönweißstrasse 16, 90461 Nürnberg. Die Übergabe wird schriftlich protokolliert.

Rückgabe und Mietende
Die 360° Spinner Video Booth, sowie die ausgewählten Extras müssen zum Ende der vereinbarten Mietzeit wieder an FMA Events in der Schönweißstrasse 16, 90461 Nürnberg übergeben werden. Wird das System zusammen mit den ausgewählten Extras nicht umgehend wie vereinbart zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet pro Tag bis zur Übergabe an den Vermieter einen Betrag in Höhe der vereinbarten Tagesmiete an FMA Events zu entrichten. Die Rückgabe wird ebenfalls protokolliert.

Stornierungen
Kündigt oder storniert der Mieter den mit FMA Events geschlossenen Vertrag, Auftrag oder Buchung, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
über 14 Tage vor dem gebuchten Datum – kostenlos
• bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %
• bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %
• ein Tag vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75%.

Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
– Die Fotoeventsysteme oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen, sofern nicht vorher schriftlich vereinbart.
– Die Systeme oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern, umzuprogrammieren oder auseinanderzubauen.
– Die Fotoeventsysteme aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
– Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf den vermieteten Geräten abzustellen oder sie in die Fotoeventsysteme einzuführen.
Ebenfalls ist eine Lagerung und der Betrieb der Fotoeventsysteme und des Druckers unter 10 Grad Celsius und bei Feuchte bzw. Regen untersagt.

Pflichten des Kunden und Anforderung an den Veranstaltungsort
Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und nicht zu beschädigen.
Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend aufgestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der Fotoeventsysteme und einen fehlerfreien Gebrauch zu gewährleisten. Am Veranstaltungsort wird für das entsprechende System ein vordefiniertes Areal für die Aufstellung freigehalten. Dieses Areal hat nachfolgende Kriterien zu erfüllen: Es steht ein separater Stromanschluss mit eigener Steckdose in unmittelbarer Nähe (< 5m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ,
Catering etc.) genutzt wird. Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind:
– Lichttechnik des Dj`s oder Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sowie direkte
Sonneneinstrahlung, Sonnenschirme, Markisen. Der Boden ist eben, fest und ermöglicht das sichere Aufstellen der Fotoeventsysteme. Das Areal ist vom Witterungseinflüssen, welche die Technik schädigen könnten (Wind, Regen, Staub, Pollen etc.) geschützt. Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen zustimmen.

Logos, Fotos und Videos vom Aufbau, der Umgebung, dem Betrieb – nicht aber durch das Gerät selbst erzeugtes Bildmaterial – dürfen grundsätzlich ohne weitere Zustimmung des Kunden für eigene Werbezwecke verwendet werden.

Haftung
a) Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus liegen beim Mieter. Somit haftet FMA Events nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
b) Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei starker Verunreinigung oder Beschädigung der Fotoeventsysteme, sowie allen gemieteten Extras. Werden die 360° Videospinner, der Lichter, das Blitzlicht oder die Kamera über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von Verschlüssen, Beschädigung der Technik, Verbeugung oder starkes Verkratzen, Abbruch von Anbauteilen, Brandflecken durch Zigaretten, extreme Flecken, Beschädigung der Standfüße), so übernimmt der Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur der bei der Veranstaltung entstandenen Schäden.
c) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen FMA Events sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
d) FMA Events übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
e) FMA Events kann jederzeit die Bestellung des Kunden stornieren, muss ihm hierfür jedoch den kompletten Mietpreis (bei bereits geleisteten Zahlungen), zurückerstatten.
f) Wird das gemietete Fotoeventsystem, die dazugehörige Soft-und Hardware, der Drucker, die Kamera oder andere gemietete Extras gestohlen bzw. geht diese Ware verloren, oder wird durch Feuer, Blitzeinschlag oder Hochwasser zerstört, greift die Versicherung der FMA Events in jedem Fall.
g) Die Selbstbeteiligung beträgt bei den vorher genannten Versicherungsschäden in jedem Fall 500,00€.
h) Soll Vandalismus einzeln versichert werden, so muss der Mieter das bei seiner Hauseigenen Versicherung tun.

Abschließende Regelungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als das dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FMA Events berücksichtigt werden. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur mit Zustimmung des Vermieters wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.